Allgemeine Geschäftsbedingungen

Prime Pixel OG

Waldweg 31, 2822 Bad Erlach

(nachfolgend kurz Prime Pixel genannt) 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schaltung und Nutzung von Werbeflächen, welche von Prime Pixel vermittelt werden. 

 

1. Geltungsbereich, Definitionen 

 1.1 Ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung (AGB) finden Anwendung auf Verträge über die Erstellung, Schaltung, Veröffentlichung und Verbreitung von werblichen Inhalten (Werbeflächen) eines Werbetreibenden im Rahmen sämtlicher Portale unter den Domains www.primepixel.at und allfälliger Subdomains, sowie der unter diesen Domains angebotenen Dienste (E-Mail, MMS, SMS). Alle Portale und Dienste werden in der Folge mit www.primepixel.at benannt. 

 

1.2 Den AGB der Werbetreibenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Andere AGB sind auch dann nicht anzuwenden, wenn Schriftstücke oder Erklärungen des jeweiligen Vertragspartners auf diese verweisen. Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Zu anderen Bedingungen als den in diesen AGB festgehaltenen und den von der Prime Pixel schriftlich anerkannten Abweichungen kommt ein Vertrag nicht zustande. 

 

1.3 Unter "Werbetreibenden" sind natürliche oder juristische Personen zu verstehen, die werbliche Inhalte (Werbung) betreffend, die von ihnen vermarkteten Produkte über das Internet oder andere Dienste (E-Mail, SMS, MMS) verbreiten wollen und sich dazu (www.Primepixel.at) bedienen wollen. 

 

1.4 Als Werbefläche im Sinne dieser AGB wird jede grafische und schriftliche Darstellung werblicher Inhalte durch einen Werbetreibenden verstanden, sei es in Form eines Bildes, eines Textes oder einer Kombination der vorgenannten, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung z. B. als Bannerwerbung, Button oder Link (Verbindungsaufbau zu Daten im Internet innerhalb oder außerhalb von www.primepixel.at). 

 

1.5 Die Prime Pixel ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Die aktuelle Fassung der AGB ist auf der Internetseite der Prime Pixel – www.primepixel.at abrufbar und wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt. Änderungen sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Sofern die Änderungen den Kunden nicht ausschließlich begünstigen, wird eine Kundmachung der Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos zu kündigen. Außerdem wird die Prime Pixel den Kunden ein Monat vor Inkrafttreten der Änderungen von ihrem wesentlichen Inhalt in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, informieren und gleichzeitig darauf hinweisen, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen. Wird keine Kündigung durch den Kunden ausgesprochen, gilt dies als Zustimmung zur Änderung. Auf die Bedeutung dieses Verhaltens wird der Kunden zu Beginn der Frist hingewiesen

 

2. Angebot und Vertragsschluss 

Das Werben von Werbeflächen auf www.primepixel.at erfolgt ausschließlich auf Grundlage der jeweils gültigen Preislisten von der Prime Pixel. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung, die die Prime Pixel an den Kunden übersendet, zustande. Der Werbetreibende ist verpflichtet, mit Auftragserteilung seine genaue und vollständige Bezeichnung oder seinen Namen, seine Firmenbuchnummer, seine Rechtsform, sowie seine vollständige Adresse und/oder die Ansprechpartner für Prime Pixel, einschließlich deren Vertretungsbefugnis für den Werbetreibenden, anzugeben. Bei Firmenänderungen ist der Werbetreibende verpflichtet, diese Änderungen unmittelbar nach Durchführung an die Prime Pixel bekannt zu geben. 

 

3. Pflichten der Werbetreibenden 

3.1 Der Werbetreibende stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mittel, insbesondere die benötigte Grafik in den von der Prime Pixel vorgegebenen Standardformaten und das sonstige für die Veröffentlichung der Werbefläche erforderliche Material rechtzeitig vor der vereinbarten Veröffentlichung der Werbefläche, spätestens aber drei Werktage davor, zur Verfügung. Später als drei Werktage vor dem vereinbarten Beginn der Schaltung der Werbefläche sind Änderungen, insbesondere von Größe, Format, Ausstattung und Platzierung der Werbeschaltung, nur nach Rücksprache mit der Prime Pixel möglich. Dies gilt auch für entsprechende Änderungen der bereits geschalteten Werbefläche zu Zwecken der Kampagnen-Optimierung. 

 

3.2 Der Werbetreibende trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr des Verlustes von Daten, Datenträgern, Fotos und sonstigen Unterlagen. Unterlagen werden ihm nur auf Verlangen, auf seine Kosten und seine Gefahr zurückgesandt. Die Prime Pixel ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das übermittelte Material zu bearbeiten, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Veröffentlichung der Werbefläche im Rahmen von Prime Pixel erforderlich ist. Die Pflicht der Aufbewahrung der Mittel endet für die Prime Pixel drei Monate nach Kampagnenende. 

 

4. Inhaltliche Anforderungen an die Werbung 

4.1 Der Werbetreibende garantiert, dass die Inhalte seiner Werbefläche und darin enthaltene Links nicht gegen presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere nicht radikal-politische, gegen das Verbotsgesetz sowie sonstige gegen den Anstand und die guten Sitten verstoßende Inhalte und Formen enthalten. 

 

4.2 Der Werbetreibende garantiert weiters, dass er der berechtigte Inhaber von Urheber- Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Nutzungsrechten, welche für die Werbung erforderlich sind, insbesondere der von ihm der Prime Pixel zur Verfügung gestellten oder verwendeten Unterlagen (z. B. Texte, Fotos, Grafiken, etc.) ist. 

 

4.3 Die Prime Pixel ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, den Inhalt der Werbefläche zu prüfen und Inhalte, die gegen die oben dargestellten Garantien verstoßen, unverzüglich aus Prime Pixel zu entfernen. Weiters ist die Prime Pixel berechtigt, Links zu überprüfen; der Werbetreibende verpflichtet sich, Links nicht ohne Rücksprache mit der Prime Pixel auszutauschen. In diesem Fall stehen dem Werbetreibenden keinerlei Ersatzansprüche gegenüber Prime Pixel zu; vielmehr ist der Werbetreibende dennoch verpflichtet, die für den ursprünglichen Auftrag vereinbarten Zahlungen zu leisten. Er ist in diesem Fall berechtigt, die entfernte Werbefläche durch eine andere, obige Garantie entsprechende Werbefläche ersetzen zu lassen und entsprechendes Material gemäß Punkt 3 der AGB an die Prime Pixel zu übermitteln. 

 

4.4 Der Werbetreibende haftet der Prime Pixel dafür, dass seine gemäß den Punkten 4.1 und 4.2 abgegebenen Garantien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und während der gesamten Laufzeit des Vertrages zutreffend sind. Der Werbetreibende hält die Prime Pixel und deren Erfüllungsgehilfen bezüglich aller Ansprüche von Dritten, die der Prime Pixel aus einem Verstoß des Werbetreibenden gegen diese Garantien im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrages erwachsen, insbesondere auch sämtlicher notwendiger und zweckentsprechender Kosten, die Prime Pixel zur Abwehr derartiger Ansprüche allenfalls entstehen, Schad- und klaglos. 

 

4.5 Die Prime Pixel ist berechtigt, Dritten, die einen begründeten Verstoß gegen ihre Rechte behaupten, Name und Anschrift des Werbetreibenden bekannt zu geben. 

 

4.6 Die Prime Pixel ist jederzeit berechtigt, Werbeflächen mit „Werbung“ oder „Anzeige“ zu kennzeichnen. 

 

5. Platzierung der Werbefläche 

 5.1 Die Platzierung der Werbefläche erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen. Kann ein solches nicht herbeigeführt werden oder wird ein besonderer Platzierungswunsch nicht geäußert, so ist die Prime Pixel berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Werbetreibenden, die Werbefläche im Rahmen von Prime Pixel zu platzieren. Für die Platzierung der Werbefläche kommen ausschließlich der Flächen in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. 

 

5.2 Verbund- oder Kollektivwerbung, d. h. die Zusammenfassung von Werbungen mehrerer Werbetreibender, ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von der Prime Pixel möglich. 

 

6. Gewährleistung und Haftung 

 6.1 Kann ein allenfalls vertraglich vereinbartes Leistungsvolumen für einen Werbetreibenden durch die Prime Pixel nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes erbracht werden, ist die Prime Pixel berechtigt und verpflichtet, das noch ausständige Leistungsvolumen in unmittelbarem Anschluss an den betreffenden Auftrag oder im Anschluss an einen neuerlichen, vom Werbetreibenden bereits wirksam gebuchten Auftrag nach Wahl von der Prime Pixel in angemessener Frist nachzutragen. 

 

6.2 Die Prime Pixel gewährleistet die richtige und vollständige, dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Darstellung der Werbefläche im Rahmen von Prime Pixel. Sofern eine solche nicht gegeben ist und die mangelhafte Darstellung nicht auf der Fehlerhaftigkeit der vom Werbetreibenden übermittelten Materialien beruht, sondern von der Prime Pixel zu vertreten ist, ist die Prime Pixel auf eigene Kosten und nach eigener Wahl zur Behebung des Mangels durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch berechtigt. Schlägt eine Verbesserung innerhalb der angemessenen Frist fehl, so kann der Werbetreibende erst nach weiterer angemessener Fristsetzung eine Preisminderung verlangen. Darüber hinaus stehen dem Werbetreibenden keine Ansprüche zu. 

 

6.3. Der Werbetreibende ist verpflichtet, die Werbeflächen unverzüglich zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich binnen drei Tagen bei sonstigem vollständigem Verlust aller Rechte schriftlich zu rügen. 

 


 

 

6.4 Die Prime Pixel haftet für Schadenersatzansprüche des Werbetreibenden nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die die Prime Pixel oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung von der Prime Pixel ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist in jedem Fall mit dem für die betreffenden Werbeflächen von Werbetreibenden zu zahlendem Entgelt beschränkt. Die Prime Pixel haftet nicht für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Eine Haftung für Schäden, die durch Nichterscheinen der Werbefläche in einem bestimmten Zeitraum oder durch Satz- und Platzierungsfehler entstehen, ist ausgeschlossen. 

 

6.6 Bei interaktiver Werbung erfolgt der Nachweis der Kontaktmengen ausschließlich durch die Auswertung der Zugriffsdaten des von der Prime Pixel genutzten Ad-Servers. Diese Auswertung wird dem Werbetreibenden zusammen mit der Abrechnung auf Kosten von der Prime Pixel zur Verfügung gestellt. 

 

6.7 Die Prime Pixel haftet nicht für einen Erfolg der Schaltung von Werbeflächen. 

 

7. Preise 

 7.1 Es gelten die im Zeitpunkt der Auftragsannahme in den jeweils gültigen Preislisten und Tarifbestimmungen von der Prime Pixel enthaltenen Preise und Zuschläge, welche durch Prime Pixel einseitig entsprechend veränderbar sind. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neu festgesetzten Preise sofort in Kraft.

 

7.2 Die jeweiligen Preise verstehen sich in Euro € exklusive anfallender Nebenkosten (wie z. B. Barauslagen), gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Werbeabgaben in € Euro. 

 

7.3 Die jeweils vereinbarte Zahlung ist sofort nach Rechnungslegung fällig. Die Prime Pixel ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, falls und so lange das vertragliche Entgelt nicht vereinbarungsgemäß gezahlt ist. Bei Verträgen über Schaltung von Werbeflächen mit einem Werbetreibenden behält sich die Prime Pixel generell das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen. 

 

7.4 Der Werbetreibende ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von der Prime Pixel, zur Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche von der Prime Pixel anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind.

 

8. Rechnungslegung, Einwendungen und Zahlungsverzug 

 8.1.Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Alle Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers und sind derart vorzunehmen, dass die Prime Pixel den Zahlungseingang spätestens acht Tage nach Rechnungsdatum verzeichnen kann. Alle Bankspesen gehen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers. 

 

8.2. Im Falle des Zahlungsverzuges respektive der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers stellt die Prime Pixel die gesamte aushaftende Forderung, inklusiver aller Nebenkosten und alle seit Beginn des konkreten Auftrages gewährten Nachlässe – dies sind zum Beispiel: Skonti, Boni, Rabatte, Provisionen etc. fällig 

 

8.3. Allfällige Einwendungen des Auftraggebers gegen Rechnungen müssen schriftlich binnen vier Wochen nach Rechnungserhalt bei der Prime Pixel geltend gemacht werden. Erhebt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die in Rechnung gestellte Forderung als anerkannt. 

 

8.4. Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank. 

 

8.5 Die Prime Pixel ist berechtigt, offene Forderungen durch Inkassobüros/Rechtsanwälte eintreiben zu lassen oder die Forderungen zum Zweck der Eintreibung an entsprechend konzessionierte Unternehmen im Sinne des § 1 Abs 1 Z 16 BWG abzutreten. 

 

8.6. Eingehende Zahlungen – werden bei Zahlungsverzug – zuerst auf Zinsen und Spesen zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet. 

 

8.7. Die Prime Pixel ist darüber hinaus berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges die Weiterarbeit an allen noch laufenden Aufträgen einzustellen sowie alle sonstigen Verträge mit dem jeweiligen Werbetreibenden mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass es einer erneuten Mahnung oder Fristsetzung bedarf. 

 

8. Vorzeitige Beendigungen eines Vertrages 

 8.1. Im Falle des Zurückziehens und/oder des Stornierens von Aufträgen wird dem Werbetreibenden die bereits erbrachte Leistung zur Gänze in Rechnung gestellt. Für noch nicht erbrachte Leistungen stellt die Prime Pixel dem Werbetreibenden 50% des Anzeigenwertes als Kostenersatz in Rechnung. 

Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche von der Prime Pixel welcher Art auch immer bleiben unberührt. 

 

9. Geheimhaltung 

 Die Vertragspartner verpflichten sich zu absolutem Stillschweigen über alle Daten und Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrages bekannt werden oder die sie von Prime Pixel erhalten. Sie verpflichten sich, diese vertraulich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Verpflichtung wirkt auch über das Ende der Vertragsbeziehungen hinaus. 

 

 

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl 

 10.1 Für alle im Zusammenhang mit Verträgen über die Schaltung von Werbeflächen entstehende Streitigkeiten, einschließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des betroffenen sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Erfüllungsort ist Wiener Neustadt. 

 

10.2 Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Anwendung des österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. 

 

11. Sonstiges 

 11.1 Bei Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung oder einer Lücke bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder fehlende Klausel ist durch eine Klausel zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. die Lücke bedacht hätten. 

 

11.2 Alle vertragswesentlichen Erklärungen (Annahme, Kündigung, u. ä.) sowie Abweichungen von diesen Bedingungen und die Änderungen dieser Schriftformklausel bedürfen der 

Schriftform. Als Schriftform versteht die Prime Pixel die Briefform, E-Mail. 

 

11.3 Die Vertragspartner verzichten darauf, den jeweils angeschlossenen Vertrag zwecks Anpassung oder Aufhebung anzufechten, geltend zu machen, er sei nicht gültig zustande gekommen oder nichtig. 

 

11.4. Die Prime Pixel übernimmt keine eingeschriebenen Chiffrebriefe. Die Prime Pixel haftet auf keinen Fall für in Verlust geratene Einsendungen. Eingelangte Chiffrebriefe werden vier Wochen lang aufbewahrt. Die nach dieser Zeitspanne nicht abgeholten Zuschriften werden vernichtet. Für die Weiterleitung von Chiffrebriefen behält sich die Prime Pixel vor, dem Auftraggeber die angefallenen Kosten weiter zu verrechnen. 

 

12. Datenschutz 

 Der Werbetreibende stimmt weiters zu, dass seine persönlichen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail) zum Zweck der Zusendung von Werbe-Mails – sofern diese Angebote der Prime Pixel umfassen – verarbeitet werden dürfen. 

             

Die Einwilligung und Zustimmung kann der Werbetreibende jederzeit schriftlich gegenüber der Prime Pixel, (2822 Bad Erlach, Waldweg 31, oder per E-Mail an www.primepixel.at widerrufen.)

 

Es wird auf die aktuelle Datenschutzbestimmung verwiesen!

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